SVS – Vereins – Mitgliedsbeitrag
Vereins-Jahresmitgliedsbeitrag (Beitragszeitraum/Schuljahr 01.Oktober – 30. September)
- Nachwuchs (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) 200,00 €
- Anmeldung f. eine weitere SVS-Sektion 100,00 €
- zzgl.Geschwister(Nachwuchs)
- 1. Geschwisterkind (bis 16 Jahre) 100,00 €
- Ab 2. Geschwisterkind (bis 16 Jahre) 0,00€
- Erwachsene (ab dem 16. Lebensjahr)
300,00 €
- Anmeldung f. eine weitere SVS-Sektion 150,00 €
- zzgl. Geschwister
- 1. Geschwisterkind (bis 16 Jahre) 100,00 €
- 1. Geschwisterkind (ab 16 Jahre) 150,00 €
- Ab 2. Geschwisterkind (bis 16Jahre) 0,00€
Die gewährten Geschwisterrabatte berechnen sich hierbei immer vom ältesten Kind.
Der Jahresmitgliedschaftsbeitrag ist unabhängig vom Eintritts- und/oder Austrittsdatum und beinhaltet für jedes Mitglied eine Unfallversicherung.
Eine Vereins-Anmeldung ist verbindlich, verlängert sich automatisch jährlich und gilt bis zu einer Kündigung (mindestens aber bis zum Ende eines laufenden Schuljahres).
Der Jahresmitgliedsbeitrag wird jährlich in ganzer Summe zum 15.10. bzw. bei späterer Anmeldung sofort fällig und ist bitte zu überweisen auf das Konto des SVS Hauptvereins:
Geldinstitut:
Bank Austria
IBAN: AT 73 12000 10007 182 339
Verwendungszweck: Name des Mitgliedes und Sportart
Hinweis zu den Mitgliedsbeiträgen:
Die Zweigvereine der Sport-Vereinigung-Schwechat sind rechtlich eigenständige Vereine mit eigenen Mitgliedsbeiträgen. Für zweigvereinübergreifende Rabatte der SVS gilt als Grundlage der Mitgliedsbeitrag des SVS- Hauptvereins (s.o.).
Schnuppern & Anmelden & trainieren
Die erste Schnupperstunde ist gratis.
Anschließend ist bei jeder weiteren Stunde das Vereins-Anmeldeformular (auch HIER downloadbar) ausgefüllt und (vom Erziehungsberechtigen) unterschrieben beim Trainer oder im Büro der SVS abzugeben. Diese Anmeldung ist verbindlich (s.o.) und der Jahresmitgliedsbeitrag wird fällig.
Je nach verfügbaren Sälen und Trainern gibt es für manche unserer Sportangebote eine Mindest- und eine Maximalteilnehmeranzahl. Ist die Maximalteilnehmeranzahl erreicht, wird eine Warteliste geführt, bei der nach Ausscheiden eines Mitgliedes ein anderer nachrücken kann.