Neue COVID 19-Verordnung: Outdoor geht's wieder los
Auf dem Foto: Roy Krawcewicz
Featured

Neue COVID 19-Verordnung: Outdoor geht's wieder los

Die aktuelle COVID 19-Verordnung enthält für den Sport einige wichtige Lockerungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit 15. März ein Outdoor-Training wieder erlaubt. Nähere Details in Bezug auf die Trainingsstätten und -zeiten, folgen. Die wichtigsten Punkte bereits jetzt im Überblick.

Voraussetzung ist die EInhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln:

  • Wo? Outdoor
  • Wie? Mit 2 Metern Abstand
  • Wann? 6.00 – 20.00 Uhr möglich
  • Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljährige Betreuungspersonen
  • Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter, InstruktorIn, TrainerIn) sollen wöchentlich testen oder  durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die Kontrolle obliegt der Sportvereinigung Schwechat (SVS).
  • Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
  • Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist im Sport erlaubt
  • Nur berührungslose Begrüßung und Verabschiedung
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht (Ausnahme: bei der eigentlichen Sportausübung). Reservemasken stellt der Verein zur Verfügung.
  • Verpflichtendes Contact Tracing: Die Trainer sind verpflichtet, alle Personen die sich länger als 15 Minuten am Trainingsort aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren (Anwesenheitsliste). D.h. Vor- und Familiennamen, Kontaktdaten (falls uns diese noch nicht vorliegen), Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte.
  • Vor jedem Training wird Jedem mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur gemessen.
  • Vom Verein wird ein kontaktloser sensorgesteuerter Desinfektionsmittelspender bereit gestellt. Dieser ist von jedem Trainingsteilnehmer vor und nach dem Training zu benutzen.
  • Alle SportlerInnen kommen bitte bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort. Es gibt keine Umkleideräumlichkeiten.
  • Eine eigenbeschriftete und befüllte Trinkflasche sowie ein Handtuch ist mitzubringen
  • Um organisatorisch ein den Umständen entsprechend gutes Training zu gewährleisten, bitten wir unnötige Ansammlungen und Wartesituationen zu vermeiden. Der Vorbereitungszeit wegen ist pünktliches Erscheinen unerlässlich. Eine mögliche Verhinderung dem SektionsleiterIn/TrainerIn zeitgerecht mitzuteilen.
  • Personen, die Kontakt mit Covid19 positiven Personen hatten und Personen die Symptome aufweisen und/oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Genutzte Trainingsgeräte werden ständig desinfiziert.
  • Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen kann der Verein und/oder Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen. 
  • Sportland NÖ
  • Sw1
  • Respekt Und Sicherheit
  • Askoelogoklein
  • NÖTTV
  • Logo Erima
  • ClubA Einschaltung
  • Arboe Logo 01 2014

Impressum

Sport-Vereinigung Schwechat
Franz Schuster Straße 1-3
2320 Schwechat-Rannersdorf
Tel: +43 1 707 23 92
E-Mail: office@svschwechat.at

Was ist die SVS?

Eine ideale Kombination, wie sie kaum in Österreich sonst existiert. Wer dem Verein gratuliert, dankt in hohem Maße der Stadt, die so hervorragende Bedingungen für den Sport geschaffen hat. Dank dieser Zusammenarbeit ist Schwechat heute die sportlichste Sportstadt Österreichs.

 

Rechtliche Informationen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.