Die aktuelle COVID 19-Verordnung enthält für den Sport einige wichtige Lockerungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit 15. März ein Outdoor-Training wieder erlaubt. Nähere Details in Bezug auf die Trainingsstätten und -zeiten, folgen. Die wichtigsten Punkte bereits jetzt im Überblick.
Voraussetzung ist die EInhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln:
- Wo? Outdoor
- Wie? Mit 2 Metern Abstand
- Wann? 6.00 – 20.00 Uhr möglich
- Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljährige Betreuungspersonen
- Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter, InstruktorIn, TrainerIn) sollen wöchentlich testen oder durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die Kontrolle obliegt der Sportvereinigung Schwechat (SVS).
- Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
- Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist im Sport erlaubt
- Nur berührungslose Begrüßung und Verabschiedung
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht (Ausnahme: bei der eigentlichen Sportausübung). Reservemasken stellt der Verein zur Verfügung.
- Verpflichtendes Contact Tracing: Die Trainer sind verpflichtet, alle Personen die sich länger als 15 Minuten am Trainingsort aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren (Anwesenheitsliste). D.h. Vor- und Familiennamen, Kontaktdaten (falls uns diese noch nicht vorliegen), Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte.
- Vor jedem Training wird Jedem mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur gemessen.
- Vom Verein wird ein kontaktloser sensorgesteuerter Desinfektionsmittelspender bereit gestellt. Dieser ist von jedem Trainingsteilnehmer vor und nach dem Training zu benutzen.
- Alle SportlerInnen kommen bitte bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort. Es gibt keine Umkleideräumlichkeiten.
- Eine eigenbeschriftete und befüllte Trinkflasche sowie ein Handtuch ist mitzubringen
- Um organisatorisch ein den Umständen entsprechend gutes Training zu gewährleisten, bitten wir unnötige Ansammlungen und Wartesituationen zu vermeiden. Der Vorbereitungszeit wegen ist pünktliches Erscheinen unerlässlich. Eine mögliche Verhinderung dem SektionsleiterIn/TrainerIn zeitgerecht mitzuteilen.
- Personen, die Kontakt mit Covid19 positiven Personen hatten und Personen die Symptome aufweisen und/oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
- Genutzte Trainingsgeräte werden ständig desinfiziert.
- Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen kann der Verein und/oder Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.